Unsere Verantwortung

Unser Verhaltenskodex

uppförandekod.jpg

Der Verhaltenskodex der Jollyroom GmbH wird als Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit angesehen. Die Partnerunternehmen der Jollyroom GmbH müssen ein Mindestmaß unserer Anforderungen erfüllen und kontinuierliche Verbesserungen gemäß dem Verhaltenskodex nachweisen.

Die Jollyroom GmbH fordert von allen Lieferanten sowie ihren Zulieferern, die folgenden Standards einzuhalten:

Zwangsarbeit und Freizügigkeit

Der Lieferant darf an keiner Form von Zwangsarbeit, einschließlich Arbeit, bei der der Arbeitsplatz auch für einen kurzen Moment nicht verlassen werden darf, unfreiwilliger Gefängnisarbeit, Sklaverei oder Menschenhandel teilhaben, oder einen Nutzen daraus ziehen. Die ArbeitnehmerInnen müssen sich während ihrer Arbeitszeit frei bewegen dürfen.

Zurückhalten von Ausweis- und Reisedokumenten

Der Lieferant darf keine Personen- und Reisedokumente sowie andere wichtige persönliche Unterlagen seiner MitarbeiterInnen zurück- oder einbehalten.

Mindestalter

Der Lieferant darf in keine Form von Kinderarbeit involviert sein oder daraus einen Nutzen ziehen. Das Mindestalter für Angestellte soll mindestens 15 Jahre betragen (oder 14 Jahre, wenn dies in der Landesgesetzgebung im Einklang mit der Ausnahme der Internationalen Arbeitsorganisation für Entwicklungsländer festgelegt ist).

Maβnahmen gegen Kinderarbeit

Wenn ein Lieferant bemerkt, dass ein Kind im Pflichtschulalter angestellt ist, muss er nicht nur dafür Sorge tragen, dass dem Kind gekündigt wird, sondern auch, dass es in einem Unterstützungs- und Maßnahmenprogramm angemeldet ist. Das Programm soll Zugang zu Ausbildung und ökonomischer Unterstützung umfassen. Die Maßnahme soll in Zusammenarbeit mit dem Kind, dessen Familie oder Nahestehenden durchgeführt werden.

Gefährliche und schädliche Arbeit

Der Lieferant soll davon Abstand nehmen, junge ArbeitnehmerInnen (unter 18 Jahren) für Arbeiten anzustellen, die deren Gesundheit, Sicherheit oder ethische Integrität gefährden.

Schutz vor Diskriminierung

Der Lieferant darf keine Diskriminierungen hinsichtlich Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer oder anderer Ansichten, Gesellschaftsschicht, nationalem oder sozialem Ursprung, Eigentum, Geburt, Gewerkschaft, sexueller Orientierung, Gesundheitszustand, Familienverantwortung, Alter, körperlichen oder geistigen Einschränkung oder anderen unterscheidenden Eigenschaften unterstützen bzw. daran teilhaben.

Anstellung, Bezahlung, Vergünstigungen, Ausbildung, Aufstieg, Disziplin, Kündigung, Pensionierung oder andere anstellungsbezogene Beschlüsse müssen durch relevante und objektive Kriterien begründbar sein.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Der Lieferant darf die ArbeitnehmerInnen nicht daran hindern, Gewerkschaften zu bilden, sich ihnen oder anderen eigenen Verbänden anzuschließen oder Tarifverträge zu verhandeln. Der Betriebsrat darf nicht diskriminiert werden und ihm muss Kontakt und Zugang zu den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz gewährt werden. Der Lieferant muss seinen gewählten Betriebsrat anerkennen und mit diesem auf vertrauensvoller Basis alle wichtigen, arbeitsrelevanten Fragen verhandeln. Wenn Gewerkschaften nicht im Unternehmen erlaubt, oder nur staatlich anerkannte Organisationen zugelassen sind, muss der Lieferant alternative Maβnahmen erlauben, damit sich Angestellte versammeln und arbeitsbezogene Probleme diskutieren und diese der Leitung präsentieren zu können.

Gesundheits- und Sicherheitsstandards

Der Lieferant muss für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sorgen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Brandschutz, Unfallschutz sowie Schutz vor giftigen Stoffen. Angemessene Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien sowie diesbezügliche Verfahrungen müssen festgelegt und befolgt werden.

Ausbildung und Schutzausrüstung

Der Lieferant ist verpflichtet, seinen Angestellten die entsprechende Schutzausrüstung bereitzustellen und entsprechend den Arbeitsaufgaben auszubilden, damit diese auf eine sichere Art und Weise ausgeführt werden können.

Sanitäre Infrastruktur

Der Lieferant muss für eine angemessene, saubere und hygienische Infrastruktur sorgen – inklusive Zugang zu Toiletten und Trinkwasser – die an den Bedarf der Angestellten angepasst ist. Sollte Wohnraum vom Lieferanten zur Verfügung gestellt werden, so muss dieser denselben Ansprüchen gerecht werden, einschließlich den allgemeinen Bestimmungen zur Gesundheit und Sicherheit wie bereits oben erwähnt.

Schutz vor Belästigung am Arbeitsplatz

Der Lieferant muss die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor physischen, verbalen, sexuellen oder psychischen Belästigungen, Übergriffen oder Drohungen am Arbeitsplatz schützen, ungeachtet, ob diese von Vorgesetzten oder MitarbeiterInnen verübt werden, unter anderem mit Hilfe und Durchführung von Disziplinarmaßnahmen.

Entlohnung

Der Lieferant muss die Mindeststandards oder Branchenstandards, je nachdem wo das höhere Niveau herrscht, für Löhne und Vergünstigungen einhalten. Der Lohn sollte es den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen unter allen Umständen möglich machen, alle eigenen grundlegenden Bedürfnisse sowie die ihrer Angehörigen zu erfüllen. Überstunden müssen extra bezahlt werden. Der Lohn muss mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel und regelmäßig ausbezahlt werden. Lohnabzug muss begründet sein und darf nicht als Disziplinarmaßnahme eingesetzt werden.

Arbeitsvertrag

Alle ArbeitnehmerInnen müssen einen schriftlichen, verständlichen und nachvollziehbaren sowie rechtlich bindenden Arbeitsvertrag bekommen. Die Lieferanten dürfen nicht von Teilzeit-, Kurzzeit- oder Gelegenheitsarbeitern und -arbeiterinnen, Praktikanten und Praktikantinnen oder Scheinlehrlingen Gebrauch machen, um niedrigere Löhne und weniger Zusatzleistungen bezahlen zu müssen. Bestimmungen für Nicht-Festangestellte und SaisonarbeiterInnen sollen genauso vorteilhaft sein wie für Festangestellte.

Urlaub und Abwesenheit

Der Lieferant muss seinen Angestellten jedes Jahr bezahlten Urlaub und Krankschreibungen genehmigen sowie Elternzeit für jene Angestellte, die sich um ein Neugeborenes oder kürzlich adoptiertes Kind kümmern müssen. Frauen in Elternzeit dürfen nicht gekündigt werden, bzw. darf ihnen nicht mit einer Kündigung gedroht werden. Ihnen muss es ermöglicht werden, nach Beendigung der Elternzeit wieder ihre frühere Arbeit mit dem gleichen Lohn, zu gleichen Bedingungen auszuführen. Nationale Gesetze werden diesbezüglich als Grundlage betrachtet.

Arbeitszeit, Ruhezeit und Pausen

Der Lieferant muss dafür sorgen, dass die Arbeitswoche auf 48 Stunden begrenzt ist. Überstunden müssen freiwillig und selten sein und sollten 12 Stunden pro Woche nicht übersteigen. Die Angestellten haben ein Recht auf mindestens einen freien Tag in der Woche, angemessene Pausen während der Arbeitszeit und ausreichend Ruhezeit zwischen den Schichten. Alle Überstunden, die diese Grenzen überschreiten, sollten registriert und von den zuständigen Behörden genehmigt werden.

Industrieunfälle und Gesundheitsrisiken

Der Lieferant soll Routinemaßnahmen für den Fall von Notsituationen etablieren und seine MitarbeiterInnen für diese Notsituationen schulen. Damit sollen Industrieunglücke und die damit verbundenen Risiken für Umwelt und Bevölkerung verhindert, bzw. Konsequenzen verringert werden.

Bestechung

Jollyroom GmbH toleriert keine Form von Korruption, Bestechung oder unethischen Geschäftsmethoden. Die Jollyroom GmbH, alle ihre Lieferanten sowie deren Angestellte sollten vom Anbieten, Geben, Verlangen oder Entgegennehmen von Schmiergeld sowie anderen inakzeptablen Vorteilen in der Geschäftszusammenarbeit Abstand nehmen. Die Lieferanten dürfen auch niemanden bestechen oder eine andere Methode anwenden, um Beamte oder JuristInnen auf illegale Weise zu beeinflussen.

Unser Umgang mit Umweltaspekten

Der Lieferant muss bestrebt sein, negative Umwelteinflüsse all seiner Unternehmenstätigkeiten, seiner Produkte und Dienstleistungen zu minimieren. Dabei soll er proaktiv vorgehen und verantwortungsvoll an folgenden Punkten (inklusive aber nicht ausschließlich) ansetzen:

  • Verbrauch/Nutzung von knappen (natürlichen) Ressourcen, Energie und Wasser
  • Luft- und Wasseremissionen
  • Lärm-, Geruchs- und Feinstaubbelastung
  • Potenzielle und tatsächliche Bodenverschmutzung
  • Umgang mit gefährlichen Stoffen
  • Umgang mit gefährlichem und ungefährlichem Abfall
  • Produktfragen (Design, Verpackung, Transport, Verwendung und Wiedergewinnung/Entsorgung)
  • Befolgung des Umweltgesetzes


Der Lieferant soll bezüglich sämtlicher, für den Umwelteinfluss seiner Unternehmenstätigkeit relevanter Umweltgesetze informiert und auf dem neuesten Stand sein sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherstellen.

Umsetzung

Die Lieferanten sind verpflichtet, angemessene Aufzeichnungen vorzuweisen, um zu beweisen, dass die Bedingungen des Verhaltenskodexes erfüllt werden. Der Jollyroom GmbH soll auf Nachfrage und zu jedem Zeitpunkt Zugang zu den Aufzeichnungen gewährt werden. Die Dokumentation der Umsetzung sollte mindestens folgende Punkte beinhalten:

  • Name und Alter aller MitarbeiterInnen
  • Kopie der Geburtsurkunden
  • Arbeitsvertrag
  • Lohn- und Gehaltskosten, inklusive Lohn-, Gehaltsabgaben und Überstunden. Überstunden müssen getrennt von der regulären Dokumentation der Arbeitszeit dokumentiert werden
  • Gesundheits- und Sicherheitsdokumentation, inklusive Sicherheitsdatenblättern, Unfällen sowie relevanten Zertifikaten und Genehmigungen
  • Dokumentation die Umwelt betreffend, inklusive Daten zur Überwachung von bedeutenden Umwelteinflüssen und -auswirkungen sowie relevanten Genehmigungen.